Hygiene-Dienstleistungen für die Lebensmittelindustrie und Gastronomie

Lebensmittel müssen sicher sein!

So verlangt es der Gesetzgeber und das zu Recht.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in einheitliche EU-Hygienevorschriften, dem Lebensmittelhygienepaketes (Nummern 852/2004, 853/2004 und 854/2004), die seit dem 1. Januar 2006 gelten oder können während einer Hygieneschulung in Erfahrung gebracht werden. Darin wird die „Überwachung“ der Einhaltung der Grundsätze "Vom Acker bis zum Teller" gefordert

 

 

Aber was heißt sicher?

Sicher bedeutet, dass die die Lebensmittel die Gesundheit der Verbraucher nicht schädigen dürfen und dass sie genusstauglich, weder verdorben noch ekelerregend sind. Mit anderen Worten heißt da auch, dass Sie keine Schädlinge noch deren Exkremente etc enthalten dürfen. Es gilt daher den Schädlingsbefall durch geeignete Maßnahmen wie intensive Wareneinganskontrolle, Einhaltung der HACCP Grundsätze, und Hygienevorschriften und die Implementierung geeigneter Monitoringsystem zur Befallserkennung zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

Sollte es dennoch zu „Problemen“ kommen müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie (durch die Beweislastumkehr) zunächst immer zuerst zur Verantwortung gezogen werden und dass Sie beweisen müssen, dass Sie alles richtig gemacht  haben.

Lebensmittel dürfen aber auch keine chemischen Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln enthalten.

Wie kann diese gewährleistet werden? Zunächst kann die Auswahl eines geeigneten Schädlingsbekämpfungsunternehmens mit entsprechend geschultem Fachpersonal dazu beitragen. Aber auch die Auswahl der zur Schädlingsbekämpfung eingesetzten Produkte und Methoden trägt entscheidend dazu bei.

 

Einsatz in der Lebensmittelindustrie

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Ein Schädlingsbekämpfer muss nach dem Minimierungs- und Substitutionsgebot gemäß GefStoffV regelmäßig prüfen, ob die bisher verwendeten Stoffe und Produkte wirklich erforderlich sind oder ob inzwischen weniger umweltbelastende Ausweichprodukte und Methode zur Verfügung stehe und diese einsetzen. Fragen Sie Ihren Schädlingsbekämpfer danach, sichern Sie sich rechtlich ab!

Eine schnell wirkende rein physikalische Methode zur Bekämpfung einer Vielzahl von Schädlingen eingesetzt werden kann stellt das Schneemeister Verfahren dar. Dabei werden die Schädlinge mit Hilfe von CO2-Schnee schockgefroren. Das in den Zellen der Schädlinge vorhandenen Wasser gefriert und dehnt sich dabei aus (Eisbildung) und die Schädlinge sterben ab. Bei der Behandlung belieben keine chemischen Rückstände und die Räume können unmittelbar nach der Behandlung wieder genutzt werden.

Wir sind bundesweit mit 25 Lizenznehmern vertreten und können Ihnen eine zuverlässige und schnelle Betreuung durch speziell geschultes Personal garantieren