Lexikon
Dienstleistungen für Bäckereien / Konditoreien
Jedes Jahr werden in Bäckereien und Konditoreien durch Schädlinge immense Schäden verursacht. Neben direkten Schäden wie z.B. Verunreinigungen von Produkten und Rohstoffen mit Schädlingen (vor allem Insekten, Larven und Puppen), Exkrementen (Insekten- und Nagerkot) Häutungsresten, Gespinsten etc. kann es zu Produktionsausfällen durch defekte oder verstopfte Maschinen etc. kommen. Wird zudem bekannt, dass ein Betrieb Schädlingsprobleme hat, bleiben die Kunden weg.
Schädlingsbefall in einer Bäckerei/Konditorei wird auch durch die zuständigen Lebensmittelkontrollbehörden geahndet und es kann zu Ordnungstrafen oder Strafbescheiden bis hin zu Schließung von Betrieben kommen.
Lebensmittel müssen sicher sein!
Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in den einheitlichen EU-Hygienevorschriften, dem Lebensmittelhygienepaketen (Nummern 852/2004, 853/2004 und 854/2004), die seit dem 1. Januar 2006 gelten. Darin wird die „Überwachung“ der Einhaltung der Grundsätze "Vom Acker bis zum Teller (from farm to fork) " verlangt.
Giftfreie Schädlingsbekämpfung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung der Vorschriften ist es, gute Hygienebedingungen im Betrieb zu schaffen und zu erhalten. Aber man muss zugeben, dass dort wo regelmäßig mit Lebensmitteln umgegangen wird, das gelegentliche Auftreten von Schädlingen nicht immer vermieden werden kann.
So können Schädlinge z.B. mit Ware angeliefert werden oder wer kann im Sommer schon Wespen aus einer Bäckerei/Konditorei dauerhaft fernhalten?
Wichtig ist die regelmäßige Überwachung und damit Früherkennung von Schädlingsbefall, so dass rechtzeitig mit Bekämpfungsmaßnahmen reagiert werden kann.
Schädlingsbekämpfung wird meist mit Bioziden durchgeführt, die nicht immer „ungefährlich“ sind, denn möchte man den Teufel nicht mit dem Beelzebub austreiben, wird man nicht die Kontamination von Lebensmitteln mit Schädlingen durch Kontamination mit Bioziden ersetzen.
Lassen Sie Maßnahmen vom Profi durchführen
Ein Schädlingsbekämpfer muss nach dem Minimierungs- und Substitutionsgebot gemäß GefStoffV regelmäßig prüfen, ob die bisher verwendeten Stoffe und Produkte tatsächlich erforderlich sind oder ob inzwischen weniger umweltbelastende Ausweichprodukte und Methoden zur Verfügung stehen, dann muss er diese einsetzen.
Fragen Sie Ihren Schädlingsbekämpfer danach, sichern Sie sich rechtlich ab!
Eine schnell wirkende, rein physikalische Methode, die zur Bekämpfung einer Vielzahl von Schädlingen eingesetzt werden kann stellt das Schneemeister Verfahren dar. Dabei werden die Schädlinge mit Hilfe von CO2-Schnee schockgefroren. Das in den Zellen der Schädlinge vorhandenen Wasser gefriert und dehnt sich dabei aus (Eisbildung) und die Schädlinge sterben ab. Da eben keine chemische Behandlung erfolgt (!) bleiben auch keine derartigen Rückstände übrig und die Räume können unmittelbar nach der Behandlung wieder genutzt werden.
Wir sind bundesweit mit 25 Lizenznehmern vertreten und können Ihnen
eine zuverlässige und schnelle Betreuung durch speziell geschultes Personal garantieren.

